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Winterreifen - geeignete Bereifung im Winter



Profiltiefe bei mindestens 4 Millimeter

„Geeignete Bereifung bedeutet im Winter in aller Regel Reifen, die mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind und eine ausreichende Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern aufweisen“. Die Entscheidung, wie winterliche Straßenverhältnisse definiert werden, liegt aber bei den Polizisten vor Ort. „Aber es ist klar, dass bei Schneefall, schneebedeckter Fahrbahn, Schneematsch, Schneeregen und glatter Fahrbahn die Regelung gilt, nur mit Winterreifen zu fahren.“

In einzelnen Fällen billige man der Polizei aber einen „Ermessensspielraum“ zu: „Dann muss entschieden werden, wie die Situation konkret ist. Wir appellieren aber generell: im Winter Winterreifen aufziehen. Dann gibt es auch bei der Verkehrskontrolle keine Probleme. Wer sich keine Winterreifen anschaffen will, müsse dann eben sein Fahrzeug stehen lassen.

Bußgeld und Punkt in Flensburg

Wer bei einer Verkehrskontrolle bei winterlichen Straßenverhältnissen ertappt wird und noch Sommerreifen oder schon abgefahrene Winterreifen aufgezogen hat, wird zur Kasse gebeten: Das Verwarnungsgeld beträgt 20 Euro. Wer darüber hinaus noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, wird mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrssünderregister bestraft.

Heikel wird es, wenn ein unzureichend ausgerüsteter Wagen einen Unfall verursacht. Entsteht dabei ein Schaden an einem anderen Fahrzeug, so zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung – egal, ob man mit Winter- oder Sommerreifen unterwegs war. Bei der Bezahlung des eigenen Schadens dagegen könnte die Kaskoversicherung Bedenken anmelden. Die Fahrt mit ungeeigneten Reifen ist also nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern könnte auch richtig teuer werden.

Falsche Bereifung – was kann passieren?

20 Euro für Sommerreifen oder abgefahrene Winterreifen (unter 4 mm Profiltiefe) in der Verkehrskontrolle

40 Euro und ein Punkt in Flensburg bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer wegen falscher Fahrzeugausrüstung


Kfz-Haftpflicht zahlt immer (den Fremdschaden)

Kasko-Versicherung zahlt, wenn ungeeignete Bereifung als Unfallursache nicht nachgewiesen werden kann

Kasko-Versicherung zahlt, selbst wenn falsche Bereifung als Ursache nachgewiesen werden könnte, aber grobe Fahrlässigkeit als Einwand im Vertrag ausgeschlossen ist

Kasko-Versicherung zahlt nicht, wenn falsche Bereifung als Ursache nachgewiesen werden kann und grobe Fahrlässigkeit als Einwand im Vertrag besteht

ADAC rechnet mit Prozessen

Der ADAC erwartet juristische Auseinandersetzungen. Erkläre die Versicherung, der Schaden sei durch falsche Reifenwahl entstanden, könnte der verunfallte Fahrer entgegenhalten, er hätte den Crash auch mit Winterreifen verursacht. Dann müssten Gutachter herangezogen werden und ein Gericht entscheiden. „Wir vermuten, dass es in Haftungsfragen zu mehr Prozessen kommt“.

Um Gelassenheit bemüht sich der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Zahlung des Schadens wegen falsche Reifenwahl zu verweigern, sei eher ein theoretisches denn ein praktisches Problem, findet Stephan Schweda. Schließlich sei es schwer, eindeutig zu klären, ob sich der Unfall tatsächlich wegen unpassender Reifen ereignet habe oder ob nicht auch andere Faktoren schuld waren. Und auch wenn nachgewiesen werden könne, dass die falsche Bereifung Unfallursache war, komme es auf das jeweilige Versicherungsunternehmen an, ob nicht doch gezahlt wird: „Viele Versicherungen haben die grobe Fahrlässigkeit als Einwand schon ausgeschlossen.“

Fahrer sollen an eigene Sicherheit denken

Auch mit der neuen Variante der Straßenverkehrsordnung erwartet der Verband keine „Prozessflut“ im Zusammenhang mit Winterunfällen: „Wir reden hier von Einzelfällen, die auch immer einzeln geprüft werden müssen.“

Die Versicherer appellieren lieber an die Autofahrer, an ihre eigene Sicherheit zu denken und deshalb zum Selbstschutz Winterreifen aufzuziehen: „Winterreifen sind in erster Linie für die eigene Sicherheit wichtig, nicht wegen der Versicherung.“ Auch ADAC-Sprecher Maurer findet, im Interesse des eigenen Wohlergehens auf der Straße sollte jedes Auto mit Winterreifen ausgerüstet sein: „Im Winter zieht man doch auch nicht seine leichten Sommerschuhe an, sondern feste Schuhe mit ordentlichem Profil.“







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