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Seit Mai 2006 ist es in Deutschland Vorschrift, bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Diese betrifft natürlich auch die Bereifung. Nach Expertenmeinung kann die richtige Bereifung im Winter nur der Winterreifen sein.
Die STVO §2 Abs. 3a schreibt seit Mai 2006 vor: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Bei Mißachtung riskiert der Autofahrer 40€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Die Winterbereifung sollte möglichst von Oktober bis Ostern am Fahrzeug verbleiben. Schon bereits ab cirka 7°C hat die Winterbereifung Vorteile gegenüber dem Sommerreifen.